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Auf die Ausflüchte hin, mit denen Prof. Burghard
Dedner als Vorsitzender der Büchner-Gesellschaft und Leiter
der Büchner-Forschungsstelle an der Universität Marburg
auf meine Beschwerden (Kontroverse 1)
reagierte (Kontroverse 3), hatte ich
ihn konkret an seine Unredlichkeiten im Umgang mit meinen Arbeiten
erinnert (Kontroverse 4). Diese Angaben
sind nachprüfbar und stehen seitdem unwidersprochen im Raum.
Herr Dedner hat es vorgezogen, auf eine Erwiderung zu verzichten.
Lediglich zur Abwehr der "Anschuldigung" (Kontroverse
7) einer verdeckten Beteiligung seiner Forschungsstelle an der
Konzipierung der bösartig desinformierenden ‚Rezension’ in
der FAZ (Kontroverse 2) publizierte er
auf der Internetseite der Büchner-Forschungsstelle und -Gesellschaft
ein "Statement in der Sache Poschmann (u. a.) vs. FGB"
von Dr. Eske Bockelmann (Kontroverse 5).
So hoch die Rede darin aber auch aufschäumt, eine reinwaschende
Wirkung stellt sich nicht ein. Das Eingeständnis der Absprache
mit Thomas Michael Mayer, womit Bockelmann seinen Bekennerstolz
als Alleinurheber der "Rezension" relativiert, bestätigt
vielmehr, was Dedner wenig glaubhaft in Abrede stellte: Die verleumderische
Attacke auf die vor dem Beginn des Erscheinens der Marburger Ausgabe
abgeschlossene erste kommentierte Büchner-Gesamt-Ausgabe erfolgte
mit Schützenhilfe aus der Büchner-Forschungsstelle der
Philipps-Universität. Auch wenn Dr. Mayer ohne Wissen seines
Vorgesetzten handelte, enthebt dies den Leiter der Institution ebensowenig
seiner Verantwortung, wie die von ihm vorgewiesene Selbstbezichtigung
eines "nützlichen Idioten", um mit Herbert Wenders
sinngemäß zutreffender Anwendung des Lenin-Worts auf
den Fall zu reden (Kontroverse 6). Herr
Bockelmann deutet an, daß Herr Mayer sich mit seinem Freundschaftsdienst
amtsintern Ärger eingehandelt habe. Mit einem Rüffel für
den Mitarbeiter, dessen Verhalten die Beteuerung des Forschungsstellenleiters
Lügen straft, ist der Fall aber mitnichten erledigt.
Herr Dedner denkt offenbar nicht daran, sich durch
ein Zeichen des Bedauerns zu seiner Verantwortung zu bekennen, wenn
schon nicht mit einer Entschuldigung, die Kollegen schon nach dem
Offenlegen meiner Gründe für den Austritt aus der Büchner-Gesellschaft
für angebracht gehalten hatten. Im Gegenteil. Nachdem er auf
der Mitglieder-Versammlung der Büchner-Gesellschaft im November
2000 den vorzeitigen "Schluß der Debatte" in der
"Sache Poschmann (u.a.) vs. FGB" durchgesetzt hatte (Kontroverse
7), um sich kritischen Nachfragen aus der Versammlung nicht
stellen zu müssen, setzte das wenige Tage danach ausgelieferte,
von ihm und Dr. Mayer am Institut für Neuere deutsche Literatur
und Medien der Philipps-Universität für die Büchner-Gesellschaft
und –Forschungsstelle herausgegebene und mit Unterstützung
durch das Land Hessen, die Stadt Darmstadt und die Stadt Marburg
gedruckte Jahrbuch 9 (nachträglich für 1995-99) die Sudelkampagne
forciert fort. Auf annähernd dreihundert Seiten, verteilt über
den größten Teil des Bandes, läßt Mayer seinen
Ärger über die, wie er meint, ungenügende Ästimierung
seiner Arbeiten aus, wobei er sich hauptsächlich wüst
über mehr oder weniger kritikwürdige Einzelheiten der
Büchner-Biographie von Jan-Christoph Hauschild verbreitet,
um den Verfasser als in jeder Hinsicht inkompetent abzustempeln
und persönlich zu demütigen. Zwischen diesen Auslassungen,
in denen nebenbei auch andere nicht folgsame Kollegen und Kritiker
abgekanzelt werden, findet überdies noch eine erste öffentliche
Verlautbarung aus Marburg über unsere 1992-99 in Frankfurt
erschienene Ausgabe Platz - in einer Fußnote (S. 323).
Ein kritisches Zur-Kenntnisnehmen der Ausgabe durfte
erwartet werden, - bedenkt man, daß es in erster Linie das
Fehlen einer "abgeschlossene[n] kritische[n] und kommentierten
Gesamtausgabe" und einer "Institution, die die Forschungsdiskussion
selbst und den Kontakt zwischen Öffentlichkeit und Forschung
[...] anregen und fördern könnte", war, woraus die
Marburger Büchner-Institutionen seit 1979 ihren Gründungsauftrag
ableiten - (s. http://www.uni-marburg.de/fgb/arb_forsch.html).
Sich zu einer Edition der vorliegenden Kategorie allgemeinvernehmlich
zu äußern, gehört, sollte man demnach denken, schlechthin
zu den Amtspflichten der beiden Herausgeber des Büchner-Jahrbuchs.
Es war auch schwerlich länger aufschiebbar nach beinahe einem
Jahrzehnt der Ignorierung bei gleichzeitig eifrig betriebener übler
Nachrede und Desinformation aus dem Hinterhalt. Dazu gehört,
wovon ich erst kürzlich erfuhr, ein Gerücht, das verbreitet,
dem Deutschen Klassiker Verlag sei aus Marburg nach dem Erscheinen
des ersten Bandes eine ärgerliche Liste von Mängeln präsentiert
worden. Wer im leichten Glauben, oder auch nur verunsichert durch
solche Einflüsterungen der Enthüllung eines Fiaskos harrte,
wird enttäuscht sein. Man lese, was nun ans Licht kommt:
"Die kommentierte Werkausgabe Poschmanns von
1992 bildet ein eigenes Kapitel, das hier nur angedeutet werden
kann."
Sollte, was so daherkommt, die der Öffentlichkeit
seit fast zehn Jahren geschuldete Kritik sein? Wohl kaum, aber man
kann dafür was andres sehn! Ich nenne es die unfreiwillige
Selbstkarikatur eines Argumentationsmusters, das Lesern von Texten
Mayers vertraut vorkommen wird. Um den Platz zu halten in der Forschungslandschaft,
den zu behaupten die eigene publizistische Präsenz nicht ausreicht,
wird der Anspruch rundum durch beliebig wiederholbare Ankündigungen
markiert, die überwiegend niemals eingelöst werden. Mit
Andeutungen, die suggerieren sollen, man habe Gewichtiges noch in
der Hinterhand, was man nur hier und jetzt noch zurückhalte,
werden geargwöhnte Konkurrenten (regulär die üblichen
Verdächtigen) in die Schranken gewiesen, gegebenenfalls mit
ultimativem Platzverweis, - immer mitberechnet auf das von "hochspezialisierter
philologischer Wissenschaftlichkeit" weniger verstehende Publikum:
Imponiere, um zu dominieren! Dabei darf auch mal falsche Münze
ausgestreut werden.
Nach dem zitierten ersten Satz wischt der zweite
mit einer Handbewegung vom Tisch, was nicht darauf gehört,
mit dem Dekret:
"Sie [die Werkausgabe Poschmanns von 1992]
ist, nicht nur was den Woyzeck betrifft (vgl. Bockelmann
[...1988/89 – also drei bis vier Jahre vor dem Erscheinen von Band
1! - H. P.]), sondern auch mit den anderen Texten und textkritischen
Erläuterungen, wissenschaftlich nicht zitierbar."
Ende des Urteilsspruchs. Mehr enthält er nicht.
Ich habe nichts ausgelassen. Man muß es lesen, um zu glauben,
daß es so dasteht. Das nach langem düsterem Schweigen
verkündete Todesurteil stand bereits fest, als das Kind noch
gar nicht auf der Welt war. Vielleicht war ein Rest von Schamgefühl
der Grund für Mayer, seinen Urteilsspruch halb versteckt in einer
seiner 865 Fußnoten in diesem Jahrbuch abzulegen, oder wandelten
ihn Bedenken vor der eigenen Dreistigkeit an? Man kann darin auch
einen Ausdruck besonders nachdrücklicher Geringschätzung
des Gegenstandes sehen, der eigentlich gar nicht der Erwähnung
wert erscheinen soll. So oder so, die Auslassung hat auf jeden Fall
die Qualität eines Rufmordanschlags der niederträchtigsten
Art. Schlimmer, - was da im Fußnotendickicht eines unglaublich
abstrusen Konvoluts passiert, ist ja nicht bloß der private
Angriff irgend eines einzelnen, es geschieht ja mit Förderung
staatlicher und anderer Institutionen und unter der Deckung ihrer
Seriosität versprechenden Namen, - es ist ein tolldreister
Streich des auf diesen Blättern geradezu legalisierten Terrorismus,
der ohne Untersuchung und sogar ohne Anklage kurzen Prozeß
macht. Warum nicht mit einer in der Fachwelt bislang recht angesehenen
Lebensleistung ebenso wie mit jedem anderen, das in die Quere kommt!
Aber halt, war da nicht doch eine Begründung
des Urteils? Richtig, ich zitiere auch diese im vollen Wortlaut.
Der dritte Satz im unmittelbaren Anschluß an den zweiten gibt
die Begründung bekannt, wieder ohne sich lange damit aufzuhalten:
"Die über 400 gravierenden Fehler aller
Kategorien, die in diesem Band (ohne Berücksichtigung der Woyzeck-Textkonstitution)
versammelt sind, erstrecken sich buchstäblich von der ersten
bis zur letzten Seite."
"Die"? Wie doch so ein kleines unschuldiges
Wort schon lügen kann! Der bestimmte Artikel unterstellt die
Bekanntheit des Bezeichneten, wer es so liest und nicht besser weiß,
muß davon ausgehen, daß von "über 400 gravierenden
Fehler aller Kategorien" schon mal irgendwo die Rede war, ihre
Existenz wird vorausgesetzt, man braucht nur noch daran erinnert
zu werden, mit der Erwähnung von ein paar besonders gravierenden
Fällen. Vielleicht war einem die Bekanntgabe entgangen, nun
weiß man davon und ist gewarnt. - Nein, betrogen ist man,
weder in Rezensionen noch anderswo sah
man davon je etwas gedruckt. Gleichwohl kenne ich die Behauptung
schon seit 1993, sie steht fast wörtlich in dem von mir angeführten
Brief Mayers an mich. Zu seinem Erkenntnisstand von 1993 ist nichts
hinzugekommen. Herr Dedner hat, entweder falsch informiert durch
Herrn Mayer oder bewußt wahrheitswidrig behauptet, dieser
Brief enthielte eine sechs Seiten lange Begründung eines harten
Urteils (Kontroverse 3). Ich habe Dedners
Behauptung anhand des Briefwechsels von damals, der mir noch original
vorliegt, richtiggestellt (Kontroverse 4).
Er hat auch darauf nicht geantwortet (s. o.). Jetzt stellt sich
heraus, daß Mayer noch nicht einmal einen so "gravierenden
Fehler" nennen kann, von denen er über 400 bräuchte,
um seiner Eskapade auch nur den Anschein einer Berechtigung zu geben.
– Und Sie, Herr Dedner, Sie schweigen weiter dezent darüber
hinweg und betreiben in Wahrheit solch schmutziges Geschäft
mit?
"400": Wo man eine Zahl angegeben findet,
nimmt man an, daß jemand gezählt hat. Wer wird da schon
nachzählen wollen, noch dazu wenn die Quelle "hochspezialisierte
philologische Wissenschaftlichkeit" gewährleistet.
Ich könnte auf dem Rechtsweg erwirken, daß
die Verbreitung von Mayers Behauptung, für die der Herausgeber
des Büchner-Jahrbuchs Burghard Dedner mitverantwortlich ist,
gerichtlich untersagt wird, solange ihre Richtigkeit nicht nachgewiesen
ist. Ich möchte es nicht tun, weil ich weiß, daß
Herr Mayer gar nicht ungern prozessiert. Lieber möchte ich
darauf vertrauen, daß die wahren Sachverhalte in der Öffentlichkeit
durchdringen werden.
Ganze vier Fehler weist Mayer in dem Band zur Rechtfertigung
seines Verdikts am Ende wirklich nach. Davon gehören drei in
die gleiche Kategorie: Auf S. 12 greift im Personenverzeichnis zu
Danton’s Tod, eine der Klammern, mit denen die Personen in
Gruppen eingeteilt sind, zu weit, wodurch Amar und Vouland fälschlich
dem Wohlfahrtsausschuß zugeordnet erscheinen; auf S. 13 und
S. 113 wird, gleichermaßen Nebentext betreffend, infolge der
typographischen Auszeichnungsregeln des Verlages die Konstellation
in den Szenenüberschriften mißverständlich; und
S. 1018 ist in der Kolumnenzeile über dem Inhaltsverzeichnis
ein augenfälliger Setzerfehler unbemerkt geblieben, was ärgerlich,
aber inhaltlich von keiner Relevanz ist. – Nachgewiesen sind also
unter dem Strich drei Zeichenfehler in Nebentext, die man relevant
nennen darf, auf 1018 Seiten. Im Haupttext wird kein einziger Fehler,
welcher Kategorie auch immer, angezeigt. Über lediglich eine
textkritische Entscheidung, und zwar im Bereich des Quellenanhangs
(zu Lenz), mokiert sich Mayer, allerdings sehr zu unrecht,
abfällig: Da druckten wir "wieder diplomatisch den Unsinn
nach, den eine Textredaktion zwei Jahre nach Büchners Tod aus
Oberlins Bericht produzierte" (s. dazu w. u.). Die nachgereichte
‚Beweisaufnahme’ schließt mit der Kritik am Gebrauch eines
Terminus an zwei Stellen im Kommentarteil. Mayer gefällt sich
darin, sie in die Form eines letzten verächtlichen Fußtritts
zu kleiden: "Daß der Hrsg. Poschmann auch keine Ahnung
zu haben scheint, was die Textkritik unter einer ‚Sofortkorrektur’
versteht (vgl. S. 679 u. 444), verwundert danach nicht mehr."
(S. dazu ebenfalls w. u.)
| Ein Verzeichnis von Errata, das jedenfalls
mehr als vier Punkte umfassen wird (dies verspreche ich!), beabsichtige
ich selbst, auf einer dieser Seiten vorzulegen. Benutzer der
Ausgabe, die Text- oder andere Fehler bemerken, bitte ich herzlich
darum, zum Nutzen aller Interessierten, dabei mitzuhelfen, indem
sie mir ihre Beobachtungen mitteilen. |
Sollte der magere Befund der Mängeluntersuchung
Mayers nur daher rühren, daß er sich gar nicht erst die
Mühe einer gründlichen Durchsicht machte? Dagegen spricht
u. a., das interessante Indiz, daß die von ihm gemeinsam mit
Burghard Dedner inzwischen vorgelegte Edition von Danton’s Tod
in der Historisch-kritischen Marburger Büchner-Ausgabe (Darmstadt
2000) durch unsere Ausgabe 1992 eingeführte Textverbesserungen
– stillschweigend, versteht sich – nachvollzogen hat (Nachtrag
August 2001: Stellungnahme): Vgl. Bd. 1, S. 55,10 / MBA,3,2,
S. 46,10: "Jahrhunderte" statt "ein Jahrhundert";
Bd. 1, S. 77,2 / MBA,3,2, S. 68,24: Tilgung der aus dem Erstdruck
bis in die jüngsten Ausgaben weitergeschleppten Szenenüberschrift
"Ein Zimmer" (IV,1) und (dies nach einem von mir leider
nicht vermerkten, weil seinerzeit übersehenen Hinweis von Herbert
Wender, 1988, S. 71f.) Bd. 1, S. 61,25 / MBA,3,2, S. 53,3: "Das
Luxemburg" statt "Die Conciergerie". - Dagegen vollzieht
die MBA,3,2, S. 11,1 die von uns in Bd. 1, S. 19,14 eingeführte
Verbesserung von "totgeschlagen, totgeschlagen" zu "totgeschlage,
totgeschlage" aus einen durchsichtigem Grund, auf den ich im
Zusammenhang mit Woyzeck noch zu sprechen kommen werde, nicht
mit, womit die Herausgeber sich in der Textkonstitution gegen den
eigenen Befund entscheiden, den selbst die schlechte Reproduktion
der Handschrift im ersten ihrer vier schweren Danton-Bände
zweifelsfrei ausweist.
An einer Stelle nimmt die MBA im Editionsbericht
(Bd. 3,2, S. 297) dann allerdings doch eine offenbar "wissenschaftlich
zitierbare" textkritische Feststellung zu Danton’s Tod aus
"PI, 569f." auf. Dort und darauf bezogen in unserem
Bd. 1, S. 444, erschließt sich erst der Hintergrund von Mayers
abschließendem Fußnoten-Ausfall im GBJb 9 gegen den
"Hrsg. Poschmann", der "keine Ahnung" habe,
was "die Textkritik unter Sofortkorrekturen versteht".
Der etwas dunkle Hinweis auf meine diesbezügliche Inkompetenz
verrät mehr als er wohl sollte. Er berührt den problematischsten
Punkt des Marburger Danton-Textes. Es handelt sich um die
einzige originelle Textentscheidung, mit der Mayer und Dedner nach
zwanzig Jahren Versprechungen in ihrer anspruchsvollen Edition aufwarten.
Auf der Basis einer bloßen Vermutung, die Mayer schon 1987
hegte (Erstdrucke 4, Nw., S. 2f.), führen die Marburger
Herausgeber eine Anweisung in der Handschrift Büchners zur
Umstellung der Szenen IV,1 und IV,2 in ihrem emendierten Text eigensinnigerweise
nicht aus. Damit verlassen sie ihre Vorlage und folgen darin dem
verstümmelten Erstdruck von 1835. Mayers Vermutung, die er
nun in einer, nicht allein von mir nicht nachvollziehbaren, Tinten-Unterscheidung
bestätigt sehen möchte, besagt, die Umstellung in der
Handschrift sei von Büchner nicht schon im Zuge der Niederschrift
vorgenommen worden, sondern erst irgendwann nach dem Druck, nachdem
er das Manuskript zurückerhalten hatte. Unsere Beurteilung
steht dem entgegen (s. o.). Auch die mir bisher bekannt gewordenen
Rezensionen des Marburger Danton sehen in dem ungerechtfertigten
groben Text-Eingriff die Crux dieser Edition (Seitenblick).
Zuletzt verlangt auch die andere von Mayer noch
angedeutete Kritik, die den Vergleichstext Oberlins zu Lenz
in unserem Quellenanhang betrifft, noch eine richtigstellende Bemerkung.
Die Denunzierung unseres Oberlin-Textes nach dem zweiten von August
Stöber besorgten Druck von 1839 (d2) als diplomatisch nachgedruckten
Unsinn kann nur peinlich auf den Denunzianten zurückfallen.
Nicht wir sind es, die den Anschluß an den maßgeblichen
Erkenntnisstand verpaßt haben, sondern er. Das Original des
Berichts von Oberlin (H*) ist verschollen. Seit den 80er Jahren
geht man in Marburg mit Hubert Gersch davon aus, Büchner habe
als Quelle eine Abschrift vorgelegen, die eine Zwischenstufe zwischen
einer von Gersch u. a. aufgefundenen Schreiber-Handschrift (H) mit
eigenhändigen Korrekturen Oberlins und dem, wie man behauptet,
nach Büchners Tod arg redaktionell verdorbenen Druck Stöbers
(d2) darstellte, der demnach durch H zu relativieren sei. Nun hat
aber eine von Michael Will (‚Autopsie’ und ‚reproduktive Phantasie’.
Quellenstudien zu Georg Büchners Erzählung ‚Lenz’,
Würzburg 2000) vorgelegte gründliche Analyse sämtlicher
Abweichungen zwischen dem Oberlin-Bericht in der Schreiberhandschrift
(H) und in den Drucken Stöbers von 1839 und 1842 (d2 und d3)
die weitaus größte Nähe von Büchners Erzähltext
zu Stöbers Druck d2 nachgewiesen und die von Marburg zum Dogma
erhobene Überschätzung des von Gersch und anderen entdeckten
Manuskripts überzeugend entkräftet. Wills Fazit: "An
keiner Stelle hielt die behauptete Relevanz von H der umfassenden
kritischen Überprüfung stand. Demgegenüber bewies
der Textzeuge d2 mit Büchners Lenz eine derart
große Verwandtschaft, daß die Handschrift H zwar
nach wie vor als ein für die Textgeschichte des Oberlin-Berichts
interessantes Dokument gelten darf, für die Quellenkritik von
Büchners Lenz aber nur eine untergeordnete Rolle spielt."
(S.112.) Der äußerst defekte Text des Manuskripts, das
ein französischsprachiger Schreiber, der die deutsche Sprache
nicht beherrschte, offenbar als Diktatniederschrift anfertigte,
ist in allen Vergleichspunkten so weit entfernt von der Abschrift,
die Büchner benutzt haben muß, daß er "für
den direkten Textvergleich mit Büchners Lenz nicht zu
verwenden ist" (ebd.). Da d2 "zweifellos den besseren
Text bietet, spricht alles dafür, in Zukunft diese Textfassung
allen textkritischen und interpretatorischen Vergleichen mit Büchners
Lenz zugrunde zu legen" (ebd. S.117).
Die Benutzer unserer Ausgabe können demnach
in dem Punkt sicher sein, mit der von Stöber 1839 veröffentlichten
Fassung des Oberlin-Berichts (d2) die einzig geeignete Vergleichsbasis
für einen Einblick in Büchners Quellenverarbeitung in
seiner Erzählung zur Verfügung zu haben und nicht einem
voreilig für verbindlich erklärten Forschungsstand aufzusitzen.
Den Herausgebern des für 2001 angekündigten Lenz-Bandes
der Marburger Ausgabe wird nichts anderes übrig bleiben, als
sich umgehend auf den Boden der Tatsachen zurückzubegeben.
Den spekulativen Vorüberlegungen Dedners zur Textkonstitution
(s. Büchner-Jahrbuch 8), die das Schlimmste befürchten
ließen, haben die kritischen Einwendungen von Herbert Wender
(s. Lenz-Jahrbuch 6 und Büchner-Jahrbuch 9) und mehr noch die
von Michael Will ohnehin schon vorab den Boden entzogen. Der angekündigten
hyperkritischen "Dekonstruktion" des Textes, die angeblich
"konzeptionell überholte" Teile des Erzähltextes
als ungültig demontieren und lediglich noch als "Paralipomena"
gelten lassen soll, bleibt der Lesewelt hoffentlich erspart, nachdem
durch das philologische Verwirrspiel um Lenz sowie um Woyzeck
ohnehin genügend Irritation verbreitet worden ist. Alle textuellen
Unstimmigkeiten zusammengenommen, die sich aus der unabgeschlossenen
Arbeit Büchners an seiner Erzählung ergeben, ändern
nichts an der Tatsache, daß wir allein auf Karl Gutzkows postume
Erstveröffentlichung nach einer ebenso wie die Originalhandschrift
des Autors nicht erhaltenen Abschrift von Wilhelmine Jaeglé
angewiesen sind, wenn wir den Werkcharakter des Textes, mit dem
die moderne Erzählliteratur beginnt, nicht verantwortungslos
zur Disposition stellen wollen. Unter strikter Enthaltung jeder
unnötigen Polemik kommt Will nach minutiöser Prüfung
der Argumentation Dedners zu einer in der Sache vernichtenden Beurteilung
der Anmaßung, den durch Gutzkows Erstdruck überlieferten
Text "auf der Basis von derart fragwürdigen Indizien in
‚gültige’ und ‚konzeptionell überholte’, bzw. anderweitig
‚verbrauchte’ Passagen aufzuteilen" (S. 334). Auch mit unserer
editorischen Grundsatzentscheidung, in der Wiedergabe von Büchners
Erzähltext prinzipiell uneingeschränkt Gutzkows Erstdruck
zu folgen, befinden wir uns also in Übereinstimmung mit der
Quintessenz des aktuellen Erkenntnisstandes. Mit Wills Kritik (S.
282) an unsere Adresse, von vier Auslassungspunkten in der Vorlage
inkonsequenterweise einen zu wenig wiedergegeben zu haben (Bd. 1,
S. 227,7), können wir vor diesem Hintergrund bis zu einer revidierten
Auflage leben.
Die geringe Substanz der Kritik Mayers in den angehängten
Nachweisen zu seiner Pauschalverurteilung unserer Ausgabe (der zweite
Band fällt ganz unerwähnt einfach mit darunter) steht
in einem so krassen Mißverhältnis zur Schwere des Vorwurfs,
daß der Verfasser sich wohl gesagt haben muß, wer liest
schon alle die vielen langen Fußnoten bis zu Ende! Eine andere
Fußnote im selben Band, in der Mayer sich als Meister dieses
Genres selbst bespiegelt, kann vielleicht am besten Aufschluß
geben: "Ich sage das Nötige in einer Fußnote: Niemand
ist gezwungen, Fußnoten zu lesen; aber tatsächliche Fußnoten
lassen Belege leichter erschließen [...] Und die Vorzüge
der argumentierenden Fußnote gegenüber dem Behauptungs-
oder gar suggerierenden Stil sind bekannt und unumstritten."
(S. 497, Fußnote 390.) - Dem will ich nicht widersprechen.
So treuherzig kann nur einer reden, der "seit 1979 wesentliche
Erkenntnisse nicht zu revidieren hatte" (S. 495, Fußnote
387) und nichts zu verbergen braucht.
Aber Mayer verschweigt da doch einen besonders praktischen
Vorteil von Fußnoten, die gar nicht gelesen werden müssen:
Sie können je nach Bedarf in anderen Publikationen, wiederum
in Fußnoten, zitiert werden, so daß dann, z. B., ohne
weiteres von "die über 400 gravierenden Fehler aller Kategorien"
in Poschmanns Edition als von etwas schon Nachgewiesenem weitergeredet
werden kann. Das erspart umständliches Prüfen und die
Botschaft verbreitet sich so ganz von selbst; ein einfacher Hinweis
in der Art von "vgl. Bockelmann ..." genügt. Man
kann damit, ohne sich "wortlose Umgehung" (ebd., S. 470)
oder sogar "prinzipielle Ignorierung" (ebd., S. 477) nachsagen
lassen zu müssen, die Beachtung unpassender Publikationen,
wenn nicht ganzer Forschungsrichtungen, überflüssig machen.
Studierende bedankt Euch!
Das hört sich so vielleicht ganz lustig an,
ist es aber nicht. Genau dies ist ja die Methode, mit der auch Burghard
Dedner ungeniert das Feld für den Vorherrschaftsanspruch Marburgs
bereinigt, wenn er im Falle der Woyzeck-Philologie in seiner
Reclam-Studienausgabe 1999 meine Einzelausgabe von 1984 gar nicht
einmal nennt, von deren Neuerungen er S. 187, Fußnote 13,
dessen ungeachtet behauptet, "Poschmanns Annahmen werden von
Thomas Michael Mayer (s. Anm. 2) diskutiert und aufgrund des verwendeten
Papiers m. E. zwingend widerlegt", und (in Fußnote 2,
S. 176) als Quelle das Büchner-Jahrbuch 9 angibt, das erst
ein Jahr später erschien (s. Kontroverse
4). Erledigt ist erledigt, egal, ob die Widerlegung schon 3
oder 4 Jahre vor dem Widerlegten erschien, oder ob sie auch 16 Jahre
nach dem Widerlegten noch gar nicht gedruckt ist - es genügt,
daß eine Fußnote sie verbürgt. Je pauschaler, um
so besser, da ist der Leser unter der Hand gleich vorbeugend gegen
andere Spielarten von "Poschmanns Annahmen" geimpft, die
ihm erst in zukünftigen Publikationen eventuell noch begegnen
könnten.
Inzwischen kann man die von Dedner im voraus als
"zwingend" beglaubigte Widerlegung meiner den Text- und
Entstehungszusammenhang der Woyzeck-Handschriften betreffenden
Annahmen in Mayers Beitrag Zur Datierung von Georg Büchners
philosophischen Skripten und ‘Woyzeck’ H3,1 nachlesen (GBJb
9, S. 281-329). Ich werde mich dazu speziell auf einem anderem Blatt
äußern. Nur soviel nehme ich davon an dieser Stelle schon
vorweg: Erstens trifft Dedners Angabe, die betreffenden "Annahmen"
von mir würden von Mayer in seinem Beitrag diskutiert, nicht
zu. Mayer argumentiert ausschließlich auf der Basis von "Indizien"
im Rahmen einer Papiersorten-Untersuchung. Auf die textuellen Kriterien
inhaltlicher und formaler Art, auf die meine Argumentation sich
über die Beobachtungen am Material der Handschriften hinaus
stützt, geht er überhaupt nicht ein. Zweitens bleibt Mayer,
wie ich zeigen werde, einen schlüssigen Beweis auch auf der
Ebene rein materieller Indizien schuldig.
***
Außerhalb des Kartells mehren sich die Stimmen
von Fachkollegen gegen die negativen Entwicklungen und lähmenden
Konfrontationen in der Büchner-Forschung. In den Grundlinien
deckt sich die oftmals nur privatim, nun aber auch zunehmend öffentlich
geäußerte Kritik, aus unterschiedlicher bitterer Erfahrung
veranlaßt, mit den Kernpunkten meiner Beschwerden, von denen
die hier dokumentierte Kontroverse ausging.
Zurückhaltend im Ton, jedoch deutlich in der
Sache hat Michael Will in dem einleitenden Forschungsüberblick
zu seinen Quellenuntersuchungen zu Lenz die Auswirkungen
der hegemonialen Position der Marburger Büchner-Forschungsstelle,
die deren führende Vertreter für sich in Anspruch nehmen,
beklagt. Mit Blick auf die in dem abgesteckten Gelände lauernden
Kollisionsgefahren, die eine unabhängige Forschungsinitiative
zu gewärtigen hat, macht er aufmerksam auf das "Risiko,
das darin besteht, trotz einer solchen Dominanz und trotz vielfältiger
Publikationsankündigungen [Anmerkung von Will: Hierzu zählen
auch äußerst kontraproduktive ‚blinde’ Ankündigungen,
mit denen offensichtlich Forschungsterrain abgesteckt und vor anderweitiger
Bearbeitung geschützt werden sollte, denen aber zum Teil auch
ganze Dezenien später kein lesbares Ergebnis gefolgt ist] einen
eigenen Ansatz zu wagen, bei dessen Realisierung nicht die Mittel
und Wege einer Forschungsinstitution zur Verfügung stehen"
(S. 21f.). Von der aufgeregten und "in vielen Fällen auch
persönlich verletzenden und diffamierenden Art des wissenschaftlichen
Umgangs, die in den letzten Jahren in der Büchner-Forschung
zu beobachten ist", - wie namentlich in den "Attacken
Thomas Michael Mayers", ungerechtfertigten Etikettierungen
und Unterstellungen von Burghard Dedner – ist auch Will während
der Arbeit an seinem Projekt, wie er mitteilt, "nicht verschont"
geblieben, bei aller Konzilianz und Kooperationsbereitschaft seinerseits.
So kommt er in einer Schadenbilanz mit Bezug auf das "in den
einschlägigen Fußnotenkriegen zutage tretende Unfehlbarkeitsdogma
einzelner Fachvertreter" zu dem Resultat: "Man könnte
in diesem Phänomen lediglich die ‚grimmassierenden Züge
einer Wissenschaftssatire’ [Harro Zimmermann] erkennen, wenn es
nicht die bedauerliche Folge hätte, daß die Dynamik,
die der Büchner-Forschung bis zum Ende der 80er Jahre eigen
war, stark unter solchen Reibungsverlusten gelitten hat, und daß
die Kooperation auf einzelnen Forschungsgebieten nahezu unmöglich
geworden ist." (Ebd. S. 23.)
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