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Büchner, Georg: Sämtliche
Werke und Schriften : Historisch-kritische Ausgabe mit Quellendokumentation
und Kommentar (Marburger Ausgabe) / im Auftr. d. Akad. d. Wiss.
u. Lit., Mainz, hrsg. von Burghard Dedner und Thomas Michael Mayer.
- Darmstadt: Wiss. Buchges.
Bd. 3. Danton's Tod. - 2000.
ISBN: 3-534-14520-8. Preise:
DM 380 (Subskr. Mitgl. WBG); DM 420 (Mitgl. GBG); DM 450 (Mitgl.
WBG Einzelbezug); DM 480 (Buchhandel)
3.1 Text / bearb. von Thomas
Michael Mayer. - V, 511 S. : 167 Faks.
3.2 Text [Forts.], Editionsbericht
/ bearb. von Burghard Dedner und Thomas Michael Mayer. - V,
378 S.
3.3 Historische Quellen
/ bearb. von Burghard Dedner, Thomas Michael Mayer und Eva-Maria
Vering. - VI, 467 S.
3.4 Erläuterungen
/ bearb. von Burghard Dedner unter Mitarb. von Eva-Maria Vering
und Werner Weiland. - V, 251 S.
Nun erst kann es richtig losgehen mit der Deutungsarbeit
zu Büchners Revolutionsdrama: Glaubt man der Projektbeschreibung
der Mainzer Akademie, verfügen wir nämlich seit November
2000 wenigstens für dieses Werk des revolutionären Dichters
resp. dichtenden Revolutionärs <339/340> über "die
unentbehrliche Arbeitsgrundlage". (1) Eine solche "innerhalb
einer überschaubaren Frist" für alle überlieferten
Schriften Georg Büchners zu erarbeiten ist seit langem das
Ziel der Mitarbeiter einer Forschungsstelle, die 1980 an der Marburger
Universität eingerichtet wurde. (2) In einem 1981 publizierten
Literaturbericht zu den Werkausgaben, die seinerzeit der Büchnerforschung
zur Verfügung standen, wurden die editorischen Gegebenheiten
als katastrophal diagnostiziert; 1984 legte man den Plan für
eine historisch-kritische Ausgabe vor. (3)
Für einen "überschaubaren"
Zeitraum hielt man damals die 15 Jahre, die verstrichen sind, ohne
daß auch nur ein einziger der angekündigten Bände
erschienen wäre. Daß die im Manuskript schon 1994 abgeschlossene
Danton-Ausgabe erst jetzt vorgelegt werden konnte, ist indes allenfalls
für Forscher mißlich, deren Restlebenszeit allmählich
so knapp wird wie die der Herausgeber. Von höherer Warte betrachtet
ist kleinliches Nachrechnen ganz unangebracht, denn bei einer wenn
schon nicht auf Letztgültigkeit (4), so doch auf jahrzehntelange
Unwiederholbarkeit berechneten Ausgabe kommt es schließlich
nicht auf sechs Jahre an: Interpretation mag unabschließbar
sein, Textkritik kann und soll beendet werden. Oder etwa nicht?
Entsprechend ehrfurchtgebietend präsentiert
sich "die erste historisch-kritische Edition der Werke Büchners
in 14 Bänden" (5), als deren Flaggschiff die Danton-Ausgabe
in vier Teilbänden mit zusammen 1600 Großformat-Seiten
noch im symbolträchtigen Jahrtausend-Jahr herauskam, zu Beginn
einer auf zwölf Jahre berechneten Editionsstaffel:
<340/341>
"Gefördert 1987 bis 1999
durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft, ab 2000 im Rahmen des
Akademieprogramms durch das Bundesministerium für Bildung und
Forschung sowie das Hessische Ministerium für Wissenschaft
und Kunst
[...]
Erarbeitet an der Forschungsstelle
Georg Büchner der Philipps-Universität Marburg unter besonderer
Benutzung der Bestände des Goethe- und Schiller-Archivs, Weimar[,]
und der Georg Büchner Gesellschaft, Marburg
Wissenschaftlicher Beirat 1987-1999:
Ulrich Joost, Klaus Kanzog, Klaus-Detlef Müller, Günter
Oesterle, Gerhard Schmid, Wulf Segebrecht, Winfried Woesler"
(Impressum gleichlautend Bd. 3.1-3.4)
Klappern gehört zum Handwerk, nüchterne
Kritik – ernüchterte wie ernüchternde – zum prosaischen
Geschäft des Rezensenten, dem das von der Öffentlichkeit
abgeschiedene Treiben der Editionsspezialisten von Jahr zu Jahr
rätselhafter geworden war und der sich nun endlich eine gegründete
Meinung bilden kann. Und wir müssen uns sputen, denn schon
in diesem Jahr soll der Lenz-Band folgen, mit einer vom Herausgeber
Burghard Dedner im SPIEGEL bereits angekündigten "Dekonstruktion"
(6), die den Rezensenten sicher nicht weniger Diskussionsstoff bieten
wird als der Eröffnungsband.
Bei der Danton-Ausgabe fällt als erstes das
Bemühen auf, in einer Art Totaledition noch die üppigsten
Ausgaben der jüngeren Editionsgeschichte zu überbieten.
(Mit der Einschränkung, daß die Graustufen-Abbildung
der Danton-Handschrift naturgemäß abfällt gegenüber
Farbreproduktionen, wie wir sie insbesondere aus der älteren
Weimarer Archivausgabe der
Woyzeck-Handschriften kennen.) Zumindest die multiple Präsentation
von Befunden und Deutungen zu Textgeschichte und Quellenerschließung
sucht ihresgleichen:
Text
I. Abbildung der Handschrift und
Differenzierte Umschrift (Bd. 3.1, S. 3-337),
II. Genetische Darstellung (S. 339-493),
III. Restitutionen und Autorvarianten
in den Widmungsexemplaren (S. 495-504),
IV. Emendierter Text mit Varianten
der Drucke bis 1850 (Bd. 3.2, S. 1-81),
V. Quellenbezogener Text (S. 83-154)
<341/342>
Bemerkenswert ist, daß in der Ausgabe selbst
eine solche Übersicht über die Textteile so
wenig zu finden ist wie eine zusammenfassende Erläuterung der
zugrundeliegenden Konzeption. Vergeblich sucht man so etwas Profanes
wie Benutzungshinweise, die über das jeweils im Anhang gegebene
"Verzeichnis der Siglen, Schriftarten, Zeichen" hinausführen
würden. Gespart hat man im übrigen an jeder Form von Erschließung:
Wie das Gesamtinhaltsverzeichnis fehlt ein Gesamtliteraturverzeichnis
(was zu Merkwürdigkeiten führt wie dem isolierten Eintrag
"Mayer 1982<a>" in Bd. 3.4), es fehlt eine Konkordanz
zwischen den
verschiedenen Referenzsystemen der Textdarbietung (in Bd. 3.1 nach
der Archivpaginierung der Handschrift, in Bd. 3.2 nach Zählung
der Repliken), es fehlt ein nach der Abfolge im Dramentext geordnetes
Verzeichnis der im Editionsbericht behandelten Besonderheiten, ja
es fehlt überhaupt jegliches Register. Wäre das nicht
bei jeder ernsthaften Arbeit mit der Ausgabe so außerordentlich
ärgerlich, könnte man darüber schmunzeln, wie am
Ende eines 115 Nummern umfassenden und chronologisch geordneten,
also alphabetisch nicht erschlossenen Verzeichnisses von Rezeptionszeugnissen
implizit auf die Nützlichkeit solcher Hilfsmittel hingewiesen
wird: "Vgl. [...] auch Hauschild 1985 (mit Register)"!
(Bd. 3.2, S. 352) Es
erscheint absurd, daß die DFG-geförderte historisch-kritische
Danton-Ausgabe der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft das notwendige
Beiwerk vermissen läßt, während sogar die an derselben
Forschungsstelle erarbeiteten und im selben Jahr erschienenen Woyzeck-Erläuterungen
bei Reclam immerhin ein Namenregister bieten.
Daß beim jüngsten Versuch einer historisch-kritischen
Büchner-Ausgabe auch sonst am philologisch Handwerklichen i.e.S.
so viel auszusetzen ist, zählt zu den wirklichen Überraschungen,
gelten doch die Mitarbeiter an diesem Großprojekt als Koryphäen
der Editionsphilologie. In diesem Bereich durften sich die Herausgeber
angesichts der qualifizierten Begutachtung durch einen hochkarätig
besetzten Beirat besonders sicher fühlen, was vielleicht auch
die Wortkargheit erklärt, mit der das vielfach gegliederte
(um nicht zu sagen: zerstückte) Musterstück moderner Editionstechnik
nun auch den weniger bedeutenden Benutzern offeriert wird. Was zum
Text zu sagen ist, tritt zurück hinter den Darstellungen zur
Entstehungs- und
Wirkungsgeschichte, die allein drei Viertel des sogenannten Editionsberichts
(Bd. 3.2, S. 159-356) füllen; der geht mit biographischen "Voraussetzungen"
(Kap. 1.1: S. 159-203) und
Hypothesen zur "Werkgenese" (Kap 1.2: S. 204-254, mit
weiteren biographischen Details ab Herbst 1834) medias in res und
endet nach dem Kapitel <342/343> "Rezeption bis 1851"
(Kap. 3: S. 302-352; ab S. 337 die bereits erwähnte annotierte
Bibliographie) mit einer Danksagung (S. 353-356), der wir nebenbei
entnehmen, daß die 1984 "in der Denkschrift niedergelegten
Editionsprinzipien [...] bis heute im wesentlichen verbindlich"
sind (S. 353). (7)
Um die editorischen Entscheidungen zu begründen,
verbleiben also knapp 50 Seiten zur "Überlieferung"
(Kap. 2: S. 255-302). Hier werden die textgeschichtlichen Informationen
geboten, von den bezeugten, aber nicht überlieferten Entwürfen
über die heute in Weimar aufbewahrte vollständige Büchnerhandschrift
(H), den teilweisen Vorabdruck im "Phönix" (j) und
die Buchausgabe (e) sowie die Auseinandersetzung des Autors mit
dem verderbt gedruckten Text (Restitutionen und Varianten in den
beiden bekannten Widmungsexemplaren) bis zur postumen Werkausgabe
von Ludwig Büchner (1850). Daß in diesem Kontext nicht
erläutert wird, warum etwa im Fußnotenapparat zum Emendierten
Text die editorischen Entscheidungen, die in der Genetischen Darstellung
ausgewiesen sind, nicht mehr in Erscheinung treten, erscheint verständlich;
nur: woanders findet man eben auch keine Antwort auf solche Fragen.
Zumindest hätte man erwarten können, daß im Ergebnis
der Urteile zur Überlieferung die daraus folgenden Konstitutionsentscheidungen
noch einmal zusammenhängend zur Darstellung kommen. Dies wäre
auch der Ort gewesen zu reflektieren, was aus alternativen, aber
verworfenen Hypothesen folgen würde und was jeweils den Ausschlag
gab, die Alternative zu verwerfen.
Man wird einwenden, daß es keine sinnvolle
Alternative gebe z.B. zu dem nicht erst hier, sondern zuvor schon
von Werner R. Lehmann und dann von Henri Poschmann befolgten
Verfahren, den Dramentext auf der Grundlage von H unter Ausschluß
von j und e (8) zu konstituieren. Richtig daran ist nur, daß
einzig von H aus ein authentischer Büchnertext zu gewinnen
ist, weil der Text in j und e durch zensurbedingte redaktio-<343/344>nelle
Eingriffe entstellt und zwischen H und diesen Drucken nichts überliefert
ist. Aber es ist ein Kardinalfehler der Marburger Danton-Ausgabe,
daß ihr bereits als "Tatsache" (S. 273) gilt, was
seit dem letzten Versuch einer historisch-kritischen Ausgabe unwidersprochene
herrschende Meinung ist, nämlich daß mit H genau jene
Handschrift überliefert sei, "die Büchner am 21.
Februar 1835 mit zwei Begleitbriefen an den Frankfurter Verleger
Johann David Sauerländer sandte" (S. 255). Demgegenüber
ist in Erinnerung zu rufen, daß Werner R. Lehmann, der diese
Behauptung seinerzeit korrekt als "Annahme" bezeichnete,
einen Indizienbeweis führte. (9)
In diesem Zusammenhang ist das auch sonst fallweise
geübte Verfahren, jeweils nur eine Auswahl von Belegen in die
Argumentation einzubeziehen, besonders fatal. Die Hauptbeweislast
trägt so jene Broschüre zum Torso der Hamburger Ausgabe,
die parallel zum ersten Textband erschienen war und m.W. später
nie wieder aufgelegt wurde. Von der als beweiskräftig vorerst
nur behaupteten "Quantität der Indizien, die alle in ein
und dieselbe Richtung zeigen" (Lehmann 1967, S. 20), konnte
seinerzeit nur eine Auswahl besonders markanter Fälle gegeben
werden. Aufgabe des nicht mehr erschienenen Apparatbandes wäre
es gewesen, der vollständigen Auflistung dieser Indizien für
den behaupteten Sachverhalt jene Erscheinungen gegenüberzustellen,
die ‚in eine andere Richtung zeigen‘ und deshalb nicht für
Lehmanns Behauptung, sondern für die ältere Hypothese
sprechen, daß Ende Februar 1835 nicht die überlieferte
Handschrift, sondern eine davon abgeleitete Reinschrift (mutmaßlich
ebenfalls von Büchners Hand) nach Frankfurt geschickt und dort
als Druckvorlage ‚verbraucht‘ worden sei.
Anstatt die von Lehmann hinterlassene Lücke
systematisch zu schließen (eine Bringschuld für jeden
Folgeversuch einer historisch-kritischen Danton-Ausgabe), ergänzt
die Marburger
Ausgabe die Auswahl der unvollendeten Vorläuferausgabe, aus
der sie ihrerseits nur eine Auswahl anführt (10), um "weitere
Fälle", diskutiert aber z.B. nicht, mit welcher Wahrscheinlichkeit
die präsumtive Abschrift von Büchners Hand (Hy-<344/345>pothese
Bergemann: [R], d.i. zu erschließende Reinschrift) den Setzer
mit demselben Problem konfrontieren mußte wie H den präsumtiven
Abschreiber im Verlag (Folgerung aus Lehmanns Hypothese: [h], d.i.
zu erschließendes Verlagsmundum). So bietet die überlieferte
Handschrift in Replik 591, wo j und e fälschlich "Kleine
Kinder" druckten und der Dichter in beiden heute bekannten
Widmungsexemplaren den richtigen Wortlaut: "Meine Kinder"
restituierte (vgl. MBA 3.2, S. 72,17 mit App.), ein recht gewöhnliches
"M" (vgl. Bd. 3.1, p. 147,20 etwa mit p. 146,8 oder p.
145,22). Auch bei Lehmanns Paradebeispiel – einer elliptischen Frage
"mit einem undeutlichen, auch als Ziffer ‚3‘ zu verlesenden
Fragezeichen"(Bd. 3.2, S. 273) in H (p. 106,10; Repl. 419:
"Auch der?") – hätte paläographisch geklärt
werden müssen, mit welcher Wahrscheinlichkeit Büchner
beim Abschreiben wiederum ein Zeichen produziert hätte, das
in dem spezifischen Kontext ebenso verlesen werden konnte, wie es
j ("Auch der dritte."; gegen H und e) bezeugt. Und an
Stellen, an denen in den Drucken ein Wortlaut wieder auflebt, der
in H gestrichen war, generiert Bergemanns Hypothese, daß Büchner
selbst zu der früheren Formulierung zurückkehrte, allemal
einfachere Erklärungen als die laut Marburger Editionsbericht
anzunehmenden Abläufe, wonach bei der Herstellung von j und
e über das erschlossene, redaktionell bearbeitete Verlagsmundum
[h] hinaus jeweils noch einmal H beigezogen wurde (vgl. dazu S.
255, 273, 279, 287 u. 289 f.).
Die von Lehmann übernommene Basishypothese
führt aber zumindest an einer Stelle zu einer gravierenderen
Komplikation, die durch die Zusatzannahme "Rückversicherung
in H" (S. 273) nicht aufzulösen ist. Das hatte der Marburger
Textkritiker schon früh bemerkt (11): Das Wort "Unschuldige"
(<IV>/1, Repl. 544), das j und e gegen H (p. 139,5) bieten,
ist dort "von Büchners Hand so deutlich und rigoros mit
‚Unglückliche‘ überschrieben, daß sich das
darunterstehende ‚Unschuldige‘ nur noch mit größter Mühe
aus Ober- und Unterlängen
erschließen läßt". Als Ausweg aus der Aporie,
in die Lehmanns Hypothese zu führen schien, hatte Mayer seinerzeit
die originelle Anschlußhypothese angeboten, "daß
Büchner, nachdem er H (vermutlich im Sommer 1835 zusammen mit
den Belegexemplaren) von Gutzkow zurückerhalten hatte, noch
an wenigen Stellen der Handschrift Veränderungen vorgenommen
hat". Nach neuerlicher Begutachtung der Handschrift werden
aber heute dieser mutmaßlichen "späteren Überarbeitungsschicht"
nur noch jene <345/346> drei Bearbeitungsspuren zugeordnet,
die auf den beiden aufeinanderfolgenden Seiten zu Beginn der 18.
Bogenlage (p. 139 f. ) ins Auge fallen:
"Die genannten Änderungen
nach dem Zurückerhalten von H müssen auch dann, wenn sie
singulär sind, als eine besondere, nach ihrer Absicht und ihrem
Anlaß schwer zu beurteilende, aber nicht mehr zur Druckvorlage
H zu rechnende Schicht gewertet werden. Und H ist Grundlage des
Edierten Textes nicht als Archivalie mit späteren Eintragungen,
sondern als Druckvorlage für j und e, d. h. als ein zeitlich
fixierter Zustand des Textes." (S. 297)
Das mag man als Kühnheit oder als Mutwille
qualifizieren, hinreichend begründet ist es jedenfalls nicht.
Nicht nur, um dieses harte Urteil zu rechtfertigen, sondern auch,
weil auf der superfiziellen Einschätzung zu p. 139 f. von H
die gesamte Konstruktion der Marburger Ausgabe ab der Genetischen
Darstellung aufruht, ist der Sachverhalt genauer zu betrachten.
Bereits Bergemann hat die fragliche Stelle – die
übrigens durch die unkorrigierte Zählung "III. Akt"
am Kopf von p. 139 noch an Interesse gewinnt – als neuralgischen
Punkt der überlieferten Handschrift erkannt, und ganz offensichtlich
hat er über die Probleme der Überlieferung zu dieser Stelle
intensiver nachgedacht, als seine Bemerkungen in den Lesarten von
1922 (S. 675 f. zu S. 68, Z. 10 ff.) erkennen lassen. Das ist ablesbar
an seiner Bleistiftnotiz im Überlieferungsträger selbst.
Zu den unbestreitbaren Vorzügen der neuen Ausgabe gehört
es, daß die Faksimiles auch derlei Randbemerkungen sichtbar
machen, die in Fußnoten zur Transkription des Büchnertextes
verzeichnet (12) und im Editionsbericht eigens behandelt werden
(S. 262 ff.: "2.3.1.6 Fremde Hände"). Indessen hat
man sich anscheinend durch eine nicht ganz präzise Darstellung
des Befunds (13) den Blick verstellt: "Nicht aufzuklären
ist, worauf sich Bergemanns Notiz p. 139 o[ben] re[chts] bezieht"
(S. 263). Da nämlich die heute verwendete Seitenzählung
erst "im Zuge der Akquisition des Büchner-Nachlasses von
Mitarbeitern des GSA vorgenommen" (ebd.) wurde, konnte sich
Bergemann für Verweise innerhalb der Handschrift noch nicht
darauf beziehen, sondern nur auf die von Büchner stammen-<346/347>de
Zählung von 21 Lagen. Dabei ist es üblich, die einzelnen
Seiten der jeweiligen Lage durch Kleinbuchstaben (von a bis h) zu
bezeichnen, so daß die Notiz von 18a (= p. 139)
u.a. auf die vierte Seite der 13. Lage (13d = p. 102)
verweist, wo ebenfalls eine – in Duktus und Einweisungszeichen vergleichbare
– Randnotiz erscheint. Man geht also wohl nicht fehl in der Annahme,
daß Bergemanns Notiz die Vermutung beinhaltet, bei den zu
vergleichenden Randüberarbeitungen handele es sich um Elemente
einer einheitlichen Korrekturschicht. Und ließe sich diese
Hypothese erhärten, z.B. durch jenes spektralanalytische Verfahren,
das neuerdings zur Begutachtung der Woyzeck-Tinten eingesetzt wurde
(14), hätte das wohl fatale Folgen für Mayers Hypothese
der singulären Straßburger resp. Zürcher Spätkorrekturen:
Die am Rand von p. 102 nachgetragene Replik 395 erscheint nämlich
bereits in j und e.
In diesem Zusammenhang zeigen sich übrigens
auch die bekannten Probleme bei der Benutzung von Faksimiles. Ursache
dafür ist hier nicht das gelegentlich in Forschungskontroversen
angesprochene Problem ausnahmsweiser Verfälschungen aufgrund
handwerklicher Fehler (15), sondern der generelle Informationsverlust
in Graustufen-Abbildungen einerseits sowie notwendige Verzerrungen
andererseits, wenn nur schwer erkennbare Details sichtbar gemacht
werden sollen. Die Autopsie von p. 102 und p.139 der Handschrift
(16) führte zu folgenden Feststellungen:
- Der Strich von der Szenenangabe p. 139 zur Ordnungszahl am Seitenrand
ist im Original nicht so ‚fett‘, wie er im Faksimile erscheint.
(17)
- Beim Nebeneinanderlegen von p. 102 und p. 139 ist hinsichtlich
der jeweiligen Überarbeitungsschicht am Seitenrand kein Unterschied
wahrnehmbar, der gegen Bergemanns Vermutung eines zeitlichen Zusammenhangs
spräche. <347/348>
- Auch hinsichtlich der Tintenfarbe (18) ist mit dem bloßen
Auge ein solcher Unterschied nicht festzustellen.
Bei solcher Sachlage wäre eigentlich eher
Lehmanns Hypothese aufzugeben, als beständig neu auftretenden
Schwierigkeiten jeweils mit einer weiteren Zusatzannahme zu begegnen.
(19) Wenn man sie indessen weiterhin für unverzichtbar hält
– etwa weil man die aus Bergemanns Hypothese folgenden Schwierigkeiten
als noch gravierender beurteilt –, dann ist Poschmanns Konstitutionsentscheidung,
bei der die am Rand der Handschrift angewiesene Szenenumstellung
als Bestandteil der Druckvorlage beurteilt wird, eher besser zu
begründen als das Verfahren der MBA. Wenn dort nämlich
den Ausschlag gibt, daß für die Mißachtung der
Umstellungsanweisung in H bei der Herstellung von j und e "kein
Grund ersichtlich" sei (S. 297), wird die nächstliegende
Begründung, die sich aus einer Überlegung Bergemanns ergibt,
einfach unterschlagen:
Im Anschluß an Szene III/10
haben die frühen Drucke j und e "keine neue Aktbezeichnung
und bringen die beiden Szenen in der ursprüngl. Reihenfolge:
erst EINE STRASSE (GASSE bei D [d.i. e]) und dann den Julie-Auftritt,
nur in D mit der Ortsbezeichnung ein Zimmer versehen. Wie [... bei
den anderen Aktgrenzen] scheint hier die Akteinteilung willkürlich
von PD [also: j und e] geändert zu sein, wohl weil sich der
Anfang des vierten Aktes unmittelbar an die vorhergehenden Szenen
anschließt; und weil die Straßen- oder Gassenszene vom
dramaturgischen Standpunkt aus sich dem Auftritt vor dem Justizpalast
am leichtesten anreihen läßt, wird sie Gutzkow vorangestellt
haben, so instinktiv auf die urspr. Szenenfolge von H zurückkommend."
(20)
Unabhängig davon, wie man sich zu Bergemanns
Reinschrift-Hypothese – mit expliziter
Bezeichnung ‚IV. Akt‘ und bereits geänderter Szenenfolge in
[R] – stellen will, bleibt es doch eine einleuchtende Vermutung,
daß der erfahrenere Dramenautor als Redaktor, wenn er denn
ohnehin in die Vorlage eingreift (und nach herrschender Meinung
an dieser Stelle sogar eingreifen muß!), auch in der Szenenanordnung
frei <348/349> schaltet. Die Notwendigkeit des Eingriffs –
immer unter der Voraussetzung, daß der Bearbeitung ein unmittelbar
von H abgeleitetes Verlagsmundum zugrunde lag –, war ja auch den
Herausgebern der MBA wenige Seiten zuvor noch deutlich bewußt,
nämlich als sie explizit gegen Hauschild argumentierten: "Denn
die ‚deutliche Zäsur‘, die H mit dem Aktende nach Repl. 542
(III/10) setzte, ist in j offenbar aufgrund einer anderen Beurteilung
der doppelten Vergabe von ‚III. Akt.‘ (H, p. 139,1) getilgt"
(S. 280). Nun aber, da es gilt, die von Mayer 1987 vorgeschlagene
Neuerung aufrechtzuerhalten, und zwar implizit gegen Poschmann,
der sich bei der Textkonstitution für die Frankfurter Ausgabe
darauf aus gutem Grund nicht hatte einlassen wollen (21), nun will
man von keinem Grund für eine "eigenmächtige Änderung"
(S. 297) wissen.
Wir können an diesem Punkt abbrechen, denn
es dürfte klargeworden sein, daß mit der Marburger Ausgabe
die textkritische Diskussion zu Danton’s Tod nicht nur nicht
abgeschlossen, sondern noch nicht einmal richtig begonnen wurde.
Nur eine bereits beiläufig erwähnte
Eigenart der editorischen Präsentation von Befunden und Deutungen
sei in diesem Zusammenhang doch noch einmal angesprochen: Wie die
anderen (insgesamt seltenen) Eingriffe der Herausgeber, die den
fehlerbehafteten Text der Büchnerhandschrift in den Emendierten
Text überführen, ist auch die Bereinigung des ‚stehengebliebenen
gröberen Irrtums p. 139,1‘ (vgl. S. 272) allein in der Genetischen
Darstellung (Bd. 3.1, S. 468) ausgewiesen und schon im Fußnoten-Apparat
zum Emendierten Text nicht mehr. Dort wird deshalb zum Nebentext
vor Replik 543 mit "fehlt je" (Bd. 3.2,
S.68, Anm. zu Z. 1), also als fehlend in den zeitgenössischen
Drucken j und e, gerade nicht bezeichnet, was Büchner an dieser
Stelle in H geschrieben hatte ("III. Akt"), sondern die
Konjektur, die zuerst bei Bergemann erschien, dort übrigens
als: "[VIERTER] AKT" (1922, S. 68); MBA: "IV. Act."
(Bd. 3.2, S. 68). (22)
<348/349>
Hätte Mayer selbst ein solches Auseinanderreißen
der editorischen Informationen zu einer einzigen Seite der Handschrift
zu beurteilen, würde er vermutlich nicht zögern, von einem
großangelegten Vertuschungszusammenhang zu reden und den dahinter
vermuteten forschungspolitischen Intentionen nachzuspüren.
Wir begnügen uns demgegenüber mit der Feststellung, daß
Mayers Hypothese von 1987 in eine Sackgasse geführt hat. Für
eine historisch-kritische Ausgabe dieses Zuschnitts ist der hier
geführte Nachweis grober handwerklicher Fehler hinreichend,
um von einem Fehlstart zu reden, ohne damit der weiteren Auseinandersetzung
mit dem Quellenteil oder den Sacherläuterungen vorzugreifen,
ganz zu schweigen von den Fehlurteilen zur zeitgenössischen
Geschichte, die in den Editionsbericht eingegangen sind. Dem zu
begegnen, kann der Forschungsdiskussion überlassen bleiben;
hier ging es darum, möglichst schnell, noch vor dem Erscheinen
von Folgebänden, darauf hinzuweisen, mit welchen Problemen
das Marburger Großprojekt die Forschung konfrontieren wird,
wenn in diesem Stil überheblicher Geringschätzung anderer
Auffassungen fortgefahren und Band an Band gereiht würde. Man
darf gespannt sein, wie im Lenz-Band die jüngste Kontroverse
(23) verarbeitet ist.
Herbert Wender
(http://schiller.germanistik.uni-sb.de/buechner/)
Anmerkungen:
(1) http://www.adwmainz.de/AkademieHomePage/buechner.htm
(Projektbeschreibung der Mainzer Akademie; für alle Links gilt:
zuletzt gesehen am 15.3.2001).
(2) http://www.uni-marburg.de/fgb/arb_forsch2.html
(T. M. Mayer: Georg-Büchner-Forschung in Marburg. Ein Bericht
über die Arbeiten der Forschungsstelle. Aus: alma mater philippina,
Sommersemester 1988, S. 1-5).
(3) T. M. Mayer: Zu einigen neueren
Tendenzen der Büchner-Forschung. Teil II: Editionen. In: Georg
Büchner III, hrsg. von H.-L. Arnold. München 1981 (text
+ kritik Sonderbd.), S. 265-311. – Marburger Denkschrift über
Voraussetzungen und Prinzipien einer historisch-kritischen Ausgabe
der Sämtlichen Werke und Schriften Georg Büchners / Forschungsstelle
Georg Büchner. 1. Fassung. Als Ms. gedr. Marburg/L., 1984.
(4) Vgl. die Bemerkung zum "Quellenband
– für eine Historisch-kritische Ausgabe besonders mißlich,
doch unvermeidlich – [... als] einem nur vorläufigen Arbeitsinstrument"
(MBA 3.3, S. 3).
(5) Verlagsanzeige (vgl.
http://www.wbg-darmstadt.de/cgi-bin/viewartikel_reihe_spr?spr=152000400).
(6) Vgl. J. Saltzwedel: Der Herausgeber
als Titan. In: DER SPIEGEL v. 16.12.2000 (vgl. http://www.spiegel.de/druckversion/0,1588,108005,00.html).
(7) Wohl dem, der über ein
Exemplar der hektographierten Denkschrift verfügt; sollen alle
anderen warten, bis zuletzt (angekündigt für 2010) Band
1 der Ausgabe erscheint?
(8) Daß der Text nach herrschender
Editionstheorie und -praxis ohne Kontamination mit späteren
Autorvarianten zu konstituieren sei, hat zuerst T. M. Mayer postuliert,
der jetzt auch für die Textkritik der MBA verantwortlich zeichnet.
(Vgl. G. Büchner: Gesammelte Werke. Erstdr. u. Erstausg. in
Faks. [...]. Hrsg. von T. M. Mayer. Bd. 4. Danton’s Tod. [...] Ffm.
1987; hier Nachwort, S. [5].) In die Tat umgesetzt hat es dann Poschmann
in der Frankfurter Ausgabe (vgl. dazu noch unten Anm. 21).
(9) Werner R. Lehmann: Textkritische
Noten. Prolegomena zur Hamburger Büchner-Ausgabe. Hamburg 1967;
hier: S. 17-21.
(10) Angesichts der Schärfe
der Kritik, die Lehmann seinerzeit widerfuhr, ist bemerkenswert,
wie man sich hier auf ihn bezieht: "Die Tatsache ... ist von
Lehmann (1967, 17-21) u.a. [!] aufgrund folgender Indizien nachgewiesen
worden [...]" (MBA, Bd. 3.2, a.a.O.).
(11) Vgl. T. M. Mayer 1987 (Anm.
8), S. [2]f.; dort auch das im folgenden Zitierte.
(12) Hier Bd. 3.1, S. 282: "o
re: 13d / vgl 4b,e mit Pfeil zur Ziffer R1 / (Blei
von Bergemann)".
(13) Zumindest in der 2. Zeile sind
die Buchstaben hochgestellt, und wenn man die Notiz als Querverweis
innerhalb der Hs. liest, wird man auch den Pfeil anders bestimmen:
o re: 13d / vgl 4b,e mit Pfeil zur
Einweisung R1.
(14) Vgl. http://www.uni-marburg.de/fgb/infrarot.html.
(15) Vgl. etwa Lehmann 1967 (Anm.
7), S. 23, sowie erst jüngst Walter Hettche: "Von"
oder "vor Gott"? Zu Ulrich Joosts Rezension der Gesammelten
Werke und Briefe von Ludwig Christoph Heinrich Hölty. In:
editio 14 (2000), S. 177-178.
(16) Neben dem Rez. haben Anfang
Januar 2001 im Goethe- und Schiller-Archiv, Weimar, auch Gerhard
Schmid sowie Henri und Rosemarie Poschmann die Handschrift eingesehen
(17) Die Herausgeber sprechen von
einem "auffallend breiten Federstrich" (Bd. 3.2, S. 297);
einen Hinweis auf die Kontingenz der Strichstärken gibt im
übrigen schon die parallele Kennzeichnung p. 140 der Hs.
(18) Die Randergänzung p. 102
ordnen die Herausgeber einer Korrekturschicht "mit einer etwas
dunkleren, graueren Tinte" zu (S. 270).
(19) Ein Einfallstor weiterer Unwägbarkeiten
ist der Vorbehalt, es sei "nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen",
daß schon für den Vorabdruck eine "briefliche Anweisung
Büchners" vorlag (S. 281).
(20) Georg Büchners Sämtliche
Werke und Briefe. Auf Grund des handschriftl. Nachlasses Georg Büchners
hrsg. v. Fritz Bergemann. Leipzig 1922; hier: S. 676.
(21) Georg Büchner: Sämtliche
Werke, Briefe und Dokumente in zwei Bänden. Hrsg. v. H. Poschmann
unter Mitarb. v. R. Poschmann. Bd. 1. Dichtungen. Ffm. 1992; hier:
S. 444. – Zur Kontroverse um die Frankfurter Ausgabe vgl. auch Poschmanns
Homepage: http://www.georg-buechner-online.de.
(22) Bemerkenswert unentschieden
ist auch die Referenzierung von Szenen des sogenannten IV. Aktes
im Editionsbericht; vgl. etwa S. 280, wo im Kontext weniger Zeilen
von "Szene IV/1" bzw. "von <IV>/1 und 2"
die Rede ist. Im übrigen bliebe zu erörtern, daß
es auch andere Möglichkeiten gibt, den Textfehler der "doppelten
Vergabe" von "III. Act" zu ‚heilen‘, und insbesondere
auch unter Verzicht auf die durch kein anderes Faktum als diesen
Irrtum gestützte Hypothese, der Autor habe ein vieraktiges
Drama vorlegen wollen. Warum hätte er dann eigentlich nicht
in den Wochen zwischen Journaldruck und Buchausgabe wenigstens gegen
diese grobe Entstellung interveniert? (Zur hypothetischen Korrespondenz
vgl. oben Anm. 19.)
(23) Vgl. Verf.: Zur Genese des
Lenz-Fragments. Eine Kritik an Burghard Dedners Rekonstruktionsversuch.
In: GBJb 9 (1995-1999) [ersch. 2000], S. 350-370; dazu Dedners Replik
S. 371-377 sowie Duplik S. 378-381.
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